Präambel
Autowelt vermittelt an Fahrer:innen bzw. Inhaber:innen von Nutzfahrzeugen (nachfolgend Kund:innen genannt) Abschlepp-, Werkstatt-, Ersatzteilverkauf- , Reifen- und Pannendienstleistungen durch qualifizierte Partnerwerkstätten (nachfolgend Partner:innen genannt) im Nutzfahrzeugbereich im gesamten Bundesgebiet. Autowelt stellt diese Partner:innen auf seiner Webseite als Partner:innen vor und vermittelt deren Leistungen an Kund:innen, die einen Auftrag im jeweiligen Einzugsgebiet der Partner:innen vergeben möchten. Soweit Autowelt einen Vertrag nicht nur vermittelt, sondern selbst Vertragspartnerin gegenüber Kund:innen wird, wird die Partner:in als Erfüllungsgehilfin für Autowelt tätig, um Dienst- oder Werkleistungen oder Verkäufe gegenüber Kund:innen zu erbringen.
Die nachfolgenden Regelungen sollen das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien so weit und gut wie möglich und insbesondere verständlich regeln. Aus diesem Grund werden vorab einige Begrifflichkeiten zum besseren Verständnis der Regelungen erläutert:
Dienstleistungen: Dienstleistungen sind Leistungen, bei denen Autowelt die Erbringung einer Leistung schuldet, jedoch keinen Erfolg.
Werkleistungen: Werkleistungen sind Leistungen, bei denen Autowelt ein fertiges Werk schuldet.
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich und Änderungen
(1) Die nachfolgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen Autowelt und der jeweiligen Kund:in und gelten ausschließlich, d.h. entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Kund:in werden nicht anerkannt, es sei denn, Autowelt hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
(2) Sie gelten sowohl gegenüber Verbraucher:innen als auch gegenüber Unternehmer:innen. Verbraucher:in im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die die Bestellung zu Zwecken vornimmt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer:in im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Autowelt behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. Autowelt wird der Kund:in die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten mitteilen und ihr diese übermitteln. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung keine Zustimmung der Kund:in zu den geänderten Geschäftsbedingungen, ist Autowelt dazu berechtigt, das jeweils betroffene Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen oder zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen grundsätzlich mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung.
(5) Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:
a) individuelle Vereinbarungen
b) diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
c) die gesetzlichen Regelungen.
§ 2 Vertragsgegenstand, Vertragsschluss, Leistungsumfang, Leistungsort
(1) Gegenstand des Vertrages können folgende Leistungen sein:
a) Soweit alle Vertragseinzelheiten bereits vor Durchführung der vertraglichen Leistungen zwischen Autowelt und der auftraggebenden Kund:in abschließend geklärt werden können, kommt der Vertrag zwischen Autowelt und der Kund:in zustande und die Partner:in wird durch Autowelt als Erfüllungsgehilfin beauftragt. Autowelt wird hierfür der Partner:in vor Durchführung der erforderlichen Leistungen eine entsprechende Kostenübernahme in Textform übermitteln. Nach erbrachter Leistung stellt die Partner:in Autowelt die hierfür entstandenen Kosten in Rechnung. Autowelt stellt wiederum der Kund:in diese Kosten in Rechnung.
b) Soweit die Partner:in direkt mit der Kund:in einen Vertrag abschließt, da z.B. die Kosten für den Auftrag vor Durchführung der Leistungen nicht geklärt werden konnte, kommen die über Autowelt kommunizierten Willenserklärungen und Verträge zum Abschluss von Dienst-und Werkverträgen unmittelbar und ausschließlich zwischen der Kund:in und der Partner:in zustande und werden ausschließlich zwischen diesen erfüllt und abgewickelt.
(2) Der jeweilige Vertrag kommt im Falle des § 2 (1) a) durch Bestätigung des von Autowelt unterbreiteten Angebots in Textform oder telefonisch durch die Kund:in zustande. Folgeaufträge können ebenfalls mündlich erfolgen. Autowelt hält sich 14 Tage an ihr Angebot gebunden.
(3) Autowelt beginnt mit der vereinbarten Leistung zu dem im jeweiligen Vertrag vereinbarten Zeitpunkt. Fristen verlängern sich automatisch um den Zeitraum, in dem Autowelt unverschuldet an der Ausführung der Leistung gehindert ist. Dies ist insbesondere in Fällen von höherer Gewalt, Streik, Pandemien und Epidemien und mangelnder Mitwirkung der Kund:in i.S.d. § 3 Nr.2-4 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben.
(4) Der Umfang der von Autowelt zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben in dem jeweiligen Angebot an die Kund:in.
(5) Autowelt darf sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, bei der Ausführung der Leistungen auch Dritter bedienen. Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte von Autowelt wegen Verzugs der Kund:in um den Zeitraum, in dem der jeweilige Vertragspartner seinen Verpflichtungen gegenüber Autowelt nicht nachkommt.
(6) Wird Autowelt selbst nicht beliefert, obwohl sie bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben hat, wird sie von ihr Leistungspflicht frei und kann vom Vertrag zurücktreten. Sie ist verpflichtet, die Kund:in über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu unterrichten und wird jede schon erbrachte Gegenleistung der Kund:in unverzüglich erstatten.
(7) Bei reinen Dienstleistungen hat die Kund:in keinen Anspruch darauf, dass die von Autowelt erbrachten Leistungen zu dem angestrebten Erfolg der Kund:in führen.
(8) Kommt Autowelt mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist die Kund:in nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Autowelt eine von der Kund:in gesetzte, angemessene Nachfrist nicht einhält.
(9) Erfüllungsort ist, soweit keine Leistungen bei der Kund:in vor Ort erbracht werden der Sitz von Autowelt.
§ 3 Pflichten der Kund:in
(1) Die Pflichten der Kund:in ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann nach einer interessengerechten Lösung suchen und anstreben, diese, gegebenenfalls nach den Bestimmungen über Leistungsänderungen, zu erreichen. Die Mitwirkungspflichten der Kund:in ergeben sich grundsätzlich aus dem jeweiligen Angebot und diesen Bedingungen. Die Aufzählung der genannten Verpflichtungen ist dabei nicht abschließend. Insbesondere erbringt die Kund:in folgende Leistungen unentgeltlich:
a) Die Kund:in gewährleistet, dass sie voll geschäftsfähig ist.
b) Die Kund:in muss gewährleisten, dass sie unter den von ihr angegebenen Kontaktdaten erreichbar ist.
c) Die Kund:in stellt Autowelt alle für die Leistungserbringung notwendigen Unterlagen, Informationen, Dokumente, Bilder und Maße rechtzeitig vor der Durchführung der geschuldeten Leistung unentgeltlich zur Verfügung.
d) Die Kund:in hat dafür Sorge zu tragen, dass Autowelt mit den Arbeiten zu den vereinbarten Leistungen rechtzeitig beginnen kann und ohne Störung durchführen kann.
e) Auf Verlangen ist der Zustand von Teilen der Leistung gemeinsam von der Kund:in und der von Autowelt eingesetzten Erfüllungsgehilfen festzustellen; dies gilt insbesondere dann, wenn diese Teile der Leistung durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden oder wenn die Kund:in die Abnahme einer Leistung mit Hinweis auf Mängel verweigert. Wirkt die Kund:in an einer berechtigterweise von Autowelt verlangten Feststellung des Zustandes von Teilen der Leistung nicht oder nicht im objektiv erforderlichen Maße mit, so ist Autowelt berechtigt, die Feststellung des Zustandes von diesen Teilen der Leistung einseitig auch unter Hinzuziehung von Erfüllungsgehilfen vorzunehmen. Im Zweifel gilt diese einseitig vorgenommene Feststellung des Zustandes als vollständig und richtig, soweit die Kund:in die fehlende oder unzureichende Mitwirkung zu vertreten hat. Der Kund:in bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die Feststellungen unvollständig und/oder unrichtig sind.
a) Die Kund:in ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen selbst zu überprüfen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Leistungen von Autowelt gegen datenschutzrechtliche, urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche, markenrechtliche oder sonstige rechtliche Vorschriften verstoßen.
b) Die Kund:in ist ebenfalls verpflichtet sicherzustellen, dass die an Autowelt von ihr überlassenen Daten, Informationen und Dateien für die vertraglich vereinbarten, von Autowelt zu erbringenden Leistungen nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen.
c) Die Kund:in verpflichtet sich, die Funktionen und Leistungen der Webseite sachgemäß zu nutzen und das geltende Recht zu beachten.
(3) Kommt die Kund:in nach angemessener Fristsetzung ihren Mitwirkungspflichten nicht nach, ist Autowelt dazu berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Autowelt ist dazu berechtigt in diesem Fall, die bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Vergütung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben hiervon unberührt.
(4) Sofern Dritte Ansprüche nach den vorranggegangenen Ziffern gegenüber Autowelt geltend machen, wird Autowelt die Kund:in hierüber unverzüglich informieren. Die Kund:in verpflichtet sich, Autowelt insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, Autowelt bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit Autowelt kein Mitverschulden zur Last fällt.
§ 4 Vergütung
(1) Die Leistungen werden gemäß der vertraglichen Vereinbarung zu Festpreisen oder nach Aufwand abgerechnet. Die Höhe der Abrechnungssätze ergeben sich aus den vertraglichen Vereinbarungen.
(2) Alle Preisangaben verstehen sich als Euro-Endpreise.
(3) Die Zahlung des Entgelts wird mit Rechnungstellung bzw. Abnahme zur Zahlung fällig.
(4) Eine Rechnung wird grundsätzlich per E-Mail in Form eines PDF-Dokuments oder postalisch versandt.
(5) Die Kund:in, die keine Verbraucher:in ist, gerät in Verzug, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit nicht geleistet hat. Verbraucher:innen geraten ebenso innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit in Verzug, wenn Sie auf diese Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufforderung hingewiesen werden.
(6) Wenn die Kund:in Aufträge, Arbeiten, Planung und dergleichen ändert, erweitert und/oder abbricht, muss die vertraglich vereinbarte Vergütung entsprechend angepasst werden. Grundsätzlich sind zusätzliche Leistungen mit dem vertraglich vereinbarten Stundensatz zu vergüten.
(7) Sollten sich der Einkaufs-/Marktpreis für benötigte Materialien aus dem dem Vertrag zu Grunde liegenden Angebots zum Zeitpunkt der Montage gegenüber dem Zeitpunkt der Angebotserstellung um mehr als 5 % nachweislich erhöht haben, ist Autowelt berechtigt, diese Erhöhung bei der Abrechnung der Materialien zu berücksichtigen.
(8) Autowelt ist berechtigt, Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der bereits erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen zu verlangen; sie sind – wenn nichts anderes vereinbart ist – mit einer Frist von 14 Kalendertagen nach Rechnungstellung zur Zahlung fällig. Ist die Kund:in Verbraucher:in, darf der Gesamtbetrag der Abschlagszahlungen 90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung nicht überschreiten.
(1) Autowelt ist berechtigt, für jede Mahnung pauschale Mahnkosten in Höhe von 2,50 € gegenüber der Kund:in geltend zu machen. Der Kund:in ist der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiterer Mahnkosten bleibt ausdrücklich vorbehalten.
(2) Leistet die Kund:in trotz zweimaliger Mahnung eine fällige Abschlagszahlung nicht, so ist Autowelt berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die bisher erbrachten Leistungen abzurechnen.
(3) Kündigt die Kund:in – soweit wirksam – aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, so ist Autowelt berechtigt, die Vergütung zu verlangen, die auf den bis zur Kündigung erbrachten Teil des Werkes entfällt.
(4) Bei Rücklastenschriften und Verweigerung der Annahme bei Nachnahmeversand werden diese Zusatzkosten der Kund:in in Rechnung gestellt.
§ 5 Gewährleistung und Haftung
(1) Der Kund:in steht kein Anspruch auf bestimmte Mindestverfügbarkeiten für die Webseite www.awhelp24.com zu, auf der die Informationen von Partner:innen bereitgestellt werden, da diese Dienste für die Kund:in kostenlos sind.
(2) Autowelt haftet nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von den Partner:innen auf der Webseite zur Verfügung gestellten Inhalten.
(3) Die Haftung von Autowelt für Mängel an den kostenlosen Diensten ist auf den Fall beschränkt, dass Autowelt gegenüber der Kund:in einen Mangel arglistig verschweigt. Die Kund:in hat bei kostenlosen Diensten keine Ansprüche auf Mängelbeseitigung durch Autowelt. Die Haftung von Autowelt für Mängel im Recht an kostenlosen Diensten ist auf den Fall beschränkt, dass Autowelt gegenüber der Kund:in einen Mangel im Recht im Zusammenhang mit den kostenlosen Diensten arglistig verschweigt.
(4) Im Übrigen stehen der Kund:in für etwaige Mängel gesetzliche Gewährleistungsrechte zu, es sei denn, in diesen AGB ist etwas anderes bestimmt. Für Verbraucher:innen werden die Gewährleistungsrechte durch diese AGB nicht beschränkt.
(5) Bei der Erbringung seiner Leistungen schuldet Autowelt die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob Autowelt ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass handwerkliche Leistungen nicht fehlerfrei machbar sind. Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben und keine zugesicherten Eigenschaften. Die Beschaffenheit der jeweiligen Leistung richtet sich nach der Beschreibung in dem Angebot und den ergänzend hierzu getroffenen Vereinbarungen in Textform.
(6) Die Ansprüche nach § 634 Nr. 1, 2 und 4 verjähren bei Werken, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht, nach einem 1 Jahr. Dies gilt nicht, soweit die Kund:in Verbraucher:in ist. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt der Abnahme.
(7) Sofern die Kund:in Unternehmer:in ist, beträgt die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 Nr. 1 und Nr. 3 BGB für neue Artikel abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für Verbraucher:innen gilt im Fall von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.
(8) Eine Selbstvornahme durch die Kund:in ist grundsätzlich, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich erlaubt, ausgeschlossen.
(9) Die Kund:in wird, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, die bestellte Waren unverzüglich nach der Ablieferung untersuchen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Waren sowie der jeweiligen Funktionsfähigkeit. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder ohne weiteres feststellbar sind, müssen Autowelt unverzüglich mitgeteilt werden. Beizufügen ist eine detaillierte Mängelbeschreibung. Unterlässt die Kund:in die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
(10) Mängel der Waren, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung gem. § 5 (10) nicht feststellbar sind, müssen Autowelt unverzüglich nach deren Entdeckung mitgeteilt werden, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft handelt; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
(11) Autowelt haftet nicht für die Verletzung von gesetzlichen Vorschriften und/oder Rechte Dritter in Bezug auf Dokumente, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos und Dateien, die von die Kund:in für die zu erbringenden Leistungen zur Verfügung gestellt werden oder in dessen Namen durch Autowelt veröffentlicht werden.
(12) Darüber hinaus ist die Mängelhaftung ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht von Autowelt zu vertretende Einflüsse, oder durch unsachgemäße Nutzung der Kund:in verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn die Kund:in selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an den Leistungen von Autowelt ohne ausdrückliche Genehmigung vornehmen. Die Kund:in kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweilige Veränderung und/oder Ergänzung nicht ursächlich für den Mangel ist.
(13) Autowelt haftet grundsätzlich nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden.
(14) Die Haftungseinschränkungen nach den vorangegangenen Absätzen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, beim arglistigen Verschweigen von Mängeln, Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Kund:in regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten).
(15) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von Autowelt.
(16) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 6 Nutzungsrechte
(1) Sämtliche Inhalte der Webseite von Autowelt www.awhelp24.com sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Autowelt behält sich das Eigentum und alle gewerblichen Schutzrechte an allen Waren, erstellten Werken und Entwürfen, die Grundlage für Vertragsverhandlungen waren, bis zum Vertragsabschluss und der vollständigen Bezahlung vor. Kommt es nicht zum Vertragsabschluss, sind die Unterlagen herauszugeben. Die Kund:in ist nicht berechtigt, die Unterlagen in anderer Form zu nutzen als für die Prüfung des Angebotes nötig. Insbesondere ist die Weitergabe an Dritte nicht gestattet und führt zu Schadensersatzansprüchen in Höhe von fiktiven Lizenzkosten.
§ 7 Eigentumsvorbehalt, Gefahrübergang
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Autowelt.
(2) Wenn die Kund:in Unternehmer:in ist, dann geht beim Versendungsverkauf die Gefahr bereits mit Übergabe an das Transportunternehmen auf die Unternehmer:in über. Bei Verbraucher:innen liegt der Gefahrübergang erst bei Übergabe der Ware an die Kund:in vor.
(3) Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er im Falle der Lieferung hochwertiger Materialien und Güter verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Pflege-, Behandlungs- Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
(4) Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich textlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den entstandenen Ausfall.
(5) Die Be- und Verarbeitung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets Namens und im Auftrag für den Verkäufers. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Verkäufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer dem Verkäufer anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Verkäufer verwahrt.
§ 9 Höhere Gewalt
Autowelt ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen, Epidemien und Pandemien.
§ 10 Abnahme
(1) Bei den von Autowelt zu erbringenden Werkleistungen durch etwaige Erfüllungsgehilfen werden diese der Kund:in die Fertigstellung der Leistungen mitteilen und sie diesem zum Zwecke der Abnahme zur Verfügung stellen.
(2) Die Kund:in ist verpflichtet, die Leistungen unverzüglich zu prüfen und binnen zwei Wochen einen Mängelbericht in Textform mit detaillierter Angabe der festgestellten Mängel an Autowelt zu übermitteln.
(3) Sofern die Kund:in binnen der zuvor benannten Frist keine Mängelrüge erhebt, gelten die Werkleistungen als abgenommen.
(4) Auf Verlangen von Autowelt oder deren Erfüllungsgehilfen sind auch Teile der Leistung besonders abzunehmen.
(5) Mit der Abnahme geht die Gefahr auf die Kund:in über.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt.
(2) Auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf die unter Bezug auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, soweit die Kund:in keine Verbraucher:in ist. Die Anwendung UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
(3) Sofern die Parteien Vollkaufleute sind, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt des Sitzes von Autowelt als Gerichtsstand vereinbart.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand: 29.12.2022