Unterstützung bei Kontakt mit Straßenkontrollen
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Das Wichtigste bei einer Straßenkontrolle ist zu verstehen, welche konkreten Vorwürfe und Anforderungen die Polizei an Sie oder den Fahrer stellt. Um das Problem mit möglichst geringen Verlusten zu lösen, kontaktieren Sie uns. Viele Probleme lassen sich vor Ort beheben. Falls nicht, beraten wir Sie, wie Sie weitere Kosten und Bußgelder vermeiden können.


Bei technischen Mängeln hat die Polizei das Recht, dem Lkw die Weiterfahrt zu untersagen, Kennzeichen und Papiere einzuziehen. Häufig wird das Fahrzeug zur TÜV-Prüfstelle geschickt und eine Mängelliste erstellt, die behoben werden muss, um Kennzeichen und Dokumente zurückzuerhalten. In solchen Fällen bleibt nur die Reparatur oder der Abtransport des defekten Fahrzeugs aus Deutschland.
Abschleppen des Lkw aus Deutschland:
Wenn die Polizei Ihren Lkw auf eine deutsche Werkstatt geleitet hat und diese zu teuer ist, können Sie das Fahrzeug in eine andere Werkstatt bringen – allerdings gilt:
- Die Polizei verbietet das Abschleppen, da es nur für die Bergung nach Unfällen, nicht aber für den reinen Transport von Werkstatt zu Werkstatt vorgesehen ist
- Bei Planenaufliegern muss das Planengestell demontiert werden, um die Gesamthöhe von 4 m nicht zu überschreiten
- Für Sattelzugmaschinen wird ein Tieflader benötigt
- Beim Verladen kann ein Kran erforderlich sein

und Reparaturbegleitung:
Wir helfen Ihnen, eine Werkstatt in der Nähe der Kontrollstelle zu finden, verhandeln Arbeits- und Ersatzteilkosten und begleiten den gesamten Reparaturprozess bis zum Abschluss. Die meisten deutschen und westeuropäischen Werkstätten sind wochenlang ausgebucht, und die Stundensätze in Markenwerkstätten liegen längst über 100 €. Wenn man sich für eine Reparatur entscheidet, muss man wissen, wo und wann man sie durchführen lässt.
Steht der Lkw auf einem privaten Werkstattparkplatz, stellen die Betreiber tägliche Standgelder von 20 bis 100 € in Rechnung und verkaufen das Fahrzeug nach ein bis zwei Jahren wegen Schulden. Die Polizei vergisst weder das Bußgeld noch die Kosten der TÜV-Prüfung und gibt die Sache an das Gericht weiter. Das Gericht erlässt einen Pfändungsbeschluss gegen das Vermögen des Transportunternehmens bis zur Begleichung der Schulden. Jeder dem Unternehmen gehörende Lkw kann gepfändet werden. Der Beschluss gilt auch persönlich gegen den Geschäftsführer.