Die AWHelp24-Helpdesk-Informationsabteilung macht die Frachtführer auf alle Informationen aufmerksam, die über die Einschränkungen des Frachttransports aufgrund der Coronavirus-Epidemie erhalten wurden. BELGIEN Ab dem 1. August muss der Passagierfragebogen von folgenden Personen ausgefüllt werden, einschließlich LKW-Fahrern: - In Belgien lebende Personen, die seit mehr als 48 Stunden im Ausland sind. - Menschen in anderen Ländern, die länger als 48 Stunden in Belgien bleiben möchten. - Personen, die mit dem Flugzeug oder dem Boot nach Belgien kommen, unabhängig davon, wie lange sie in Belgien verbringen möchten. Das Formular kann online unter https://travel.info-coronavirus.be/ ausgefüllt werden.

POLEN Vom 3. August 2020 bis auf weiteres wurden die Einrichtungen des Zollamtes in Biala Podlaska (Ul. Celników Polskich 23) aufgrund der Bestätigung eines Mitarbeiters mit Coronavirus geschlossen. Bisher in der Zollabteilung in White Podlaska ausgeführte Genehmigungen werden vom 3. August bis auf weiteres an die Zollabteilung in Malaszewici weitergeleitet.

BULGARIEN Die Notsituation in Bulgarien wurde bis zum 31. August verlängert (die neue Verordnung des Gesundheitsministeriums finden Sie hier). Das Erfordernis, die Erklärung auszufüllen, wurde aufgehoben. Alle anderen COVID-19-Maßnahmen für international tätige ausländische Fahrer bleiben unverändert. Der Anhang enthält aktualisierte Informationen zu speziellen Verfahren im Zusammenhang mit COVID-19.

ITALIEN Bulgarische und rumänische Fahrer, die nach Italien einreisen, über Bulgarien oder Rumänien anreisen und / oder umreisen (sowie Fahrer, die aus Bosnien, dem Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien anreisen), müssen die folgenden Verfahren befolgen: Wenn ihr Endziel Italien ist, können die Fahrer maximal 120 Stunden im Land bleiben. In Italien müssen die Fahrer eine Erklärung ausfüllen, in der bestätigt wird, dass sie arbeiten, und ihre Einreise unverzüglich beim Ministerium für Prävention der zuständigen Gesundheitsbehörden anhand der Einreisestelle registrieren (eine Liste der zuständigen Gesundheitsbehörden finden Sie im beigefügten Dokument). Im Falle einer Transitreise können sich die Fahrer maximal 36 Stunden in Italien aufhalten. Sie müssen eine Erklärung ausfüllen, in der bestätigt wird, dass sie arbeiten, und die zuständige Präventionsabteilung über ihre Einreise informieren. Fahrer, die Staatsbürger anderer Länder sind, müssen ihre Rückkehr aus Bulgarien oder Rumänien nur melden, wenn sie ab dem 16. Juli als Einwohner Italiens registriert sind. Fahrer aus Bulgarien oder Rumänien, die zu eigenen Zwecken nach Italien einreisen, um Kabotagedienste in Italien durchzuführen, müssen unter Quarantäne gestellt werden. Darüber hinaus müssen Fahrer aus Armenien, Bahrain, Bangladesch, Brasilien, Chile, der Dominikanischen Republik, Kuwait, Moldawien, Oman, Panama und Peru unter Quarantäne gestellt werden, wenn sie sich in den letzten 14 Tagen in ihrem Herkunftsland befunden haben. Bitte beachten Sie, dass der italienische Ausnahmezustand bis zum 15. Oktober verlängert wurde und diese Maßnahmen mindestens bis zum 10. August in Kraft bleiben. Die Informationsabteilung des internationalen Dienstes AWHelp24 fordert alle Frachtunternehmen auf, die verbindlichen Vorschriften für die Einreise in europäische Länder einzuhalten, um jede Möglichkeit von Notfällen auszuschließen. Sie können sich jederzeit von den Betreibern unseres Dienstes beraten lassen! Wir sprechen Russisch, Deutsch, Englisch, Polnisch, Litauisch und Rumänisch. AWHelp24 - Frachtführerassistent in Europa! Rufen Sie unsere Service-Hotline an !!! Hilfe ist näher als Sie denken!