Das polnische Parlament (Sejm) hat neue Sanktionen für Verkehrsverstöße genehmigt, die in erster Linie Fahrer von Lastkraftwagen betreffen werden. Die wichtigsten Änderungen betreffen den zeitweisen Entzug der Fahrerlaubnis.
Hauptverstöße, die zu einem 3-monatigen Führerscheinentzug führen:
· Beförderung von überzähligen Passagieren
· Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften
· Verstöße im Zusammenhang mit dem Fahrtenschreiber (Tachograph):
· Fahren ohne Fahrerkarte
· Benutzung einer fremden Fahrerkarte
· Manipulationen am Fahrtenschreiber ("Magnet", "Ausschalter")
Erhebliche Verschärfung der Strafen:
· Ein neuer Verstoß wurde hinzugefügt: Überschreitung der Geschwindigkeit um mehr als 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften.
· Führt man ein Fahrzeug, während die Fahrerlaubnis entzogen ist, verlängert sich der Entzug auf 6 Monate.
· Eine erneute Straftat während des Fahrverbots kann zu folgenden Konsequenzen führen:
· Vollständigem Entzug der Fahrerlaubnis für bis zu 5 Jahre
· Strafrechtlicher Verfolgung
· Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren
· Verbot, ein Fahrzeug zu führen, für bis zu 15 Jahre
Wichtiger Hinweis: Der Verstoß wechselt von der administrativen in die strafrechtliche Kategorie.
Die neuen Regelungen müssen noch vom Senat und dem Präsidenten gebilligt werden und werden voraussichtlich in den kommenden Monaten in Kraft treten. Fahrer im internationalen Transport sollten besonders auf die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten (Arbeitszeitregelung mit dem Tachographen) und der Geschwindigkeitsbegrenzungen in Polen achten.