Autowelt GmbH
Industriestraße 1
97618 Niederlauer
Deutschland
Telefon: +49 9771 90 64 5 64
E-Mail: autowelt12@t-online.de
Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt
Registernummer: HRB 5115
Geschäftsführer: Sergej Beitel
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Anfragen und Aufträge, die über AWHelp24 gegenüber der Autowelt GmbH („Autowelt“) per Telefon, Website, App, E-Mail, WhatsApp, Website-Chat oder einem sonstigen ausdrücklich angebotenen Kommunikationsweg abgegeben werden.
- AWHelp24 organisiert Pannenhilfe- und Mobilitätsleistungen innerhalb der Europäischen Union. Je nach Auftragsbestätigung wird Autowelt entweder selbst Vertragspartner des Kunden oder vermittelt einen Vertrag zwischen dem Kunden und einem rechtlich selbstständigen Servicepartner.
- „Servicepartner“ sind insbesondere Abschleppunternehmen, Pannendienste, Reifendienste, Werkstätten, Diagnosebetriebe, Teilelieferanten und sonstige fachlich geeignete Leistungserbringer.
- „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Individuelle Vereinbarungen und die konkrete Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Autowelt ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Rolle von Autowelt und Vertragspartner
- Autowelt führt Pannenhilfe-, Abschlepp-, Bergungs- und Reparaturleistungen grundsätzlich nicht mit eigenen Einsatzfahrzeugen oder eigenem Einsatzpersonal aus. Die Durchführung vor Ort erfolgt durch rechtlich selbstständige Servicepartner.
- Aus der Auftragsbestätigung ergibt sich für den jeweiligen Auftrag in klarer und verständlicher Form,
- ob Autowelt selbst Vertragspartner des Kunden ist und die bestätigte Hilfeleistung durch einen von Autowelt beauftragten Servicepartner erbringen lässt, oder
- ob Autowelt ausschließlich einen Vertrag zwischen dem Kunden und einem namentlich benannten Servicepartner vermittelt.
- Ist Autowelt Vertragspartner des Kunden, schuldet Autowelt die in der Auftragsbestätigung beschriebene Leistung und darf sich zur Durchführung geeigneter Servicepartner als Erfüllungsgehilfen oder Nachunternehmer bedienen.
- Vermittelt Autowelt ausschließlich einen Vertrag, kommt der Vertrag über die Pannenhilfe-, Abschlepp-, Reparatur- oder sonstige Leistung unmittelbar zwischen dem Kunden und dem in der Auftragsbestätigung bezeichneten Servicepartner zustande. Autowelt schuldet in diesem Fall die ordnungsgemäße Vermittlung und Koordination, nicht jedoch die Leistung oder den Erfolg des Servicepartners.
- Die bloße Entgegennahme oder Weiterleitung einer Zahlung durch Autowelt ändert die in der Auftragsbestätigung bezeichnete Vertragsgestaltung nicht. Nimmt Autowelt bei einer Vermittlung Zahlungen für den Servicepartner entgegen, wird ihre Funktion als Inkassostelle oder Zahlungsbeauftragte in der Auftragsbestätigung oder Rechnung kenntlich gemacht.
- Ist nicht eindeutig bezeichnet, wer Vertragspartner des Kunden ist und welche Leistung der jeweilige Vertragspartner schuldet, darf der Auftrag nicht als bestätigt behandelt werden.
- Ist Autowelt Vertragspartner des Kunden, vereinbart Autowelt mit dem Kunden einen eigenen festen Gesamtpreis. Der Kunde zahlt diesen Gesamtpreis an Autowelt und erhält die Rechnung über den Gesamtpreis von Autowelt. Ein eingesetzter Servicepartner rechnet seine Leistung gegenüber Autowelt ab. Die Differenz zwischen dem Kundenpreis und den Kosten des Servicepartners ist Bestandteil der eigenen Kalkulation von Autowelt und wird nicht gesondert als Provision ausgewiesen.
- Bei einer Vermittlung kann Autowelt für die Suche, Auswahl und Vermittlung eines geeigneten Servicepartners ein gesondertes festes Vermittlungsentgelt verlangen. Dieses Entgelt und der Umstand, dass die eigentliche Hilfeleistung nicht darin enthalten ist, werden vor Vertragsschluss eindeutig ausgewiesen. Den Preis der Hilfeleistung vereinbart und bezahlt der Kunde unmittelbar mit dem Servicepartner, sofern in der Auftragsbestätigung keine wirksame Inkassovollmacht ausgewiesen ist.
§ 3 Leistungsangebot
- Je nach Verfügbarkeit und konkreter Auftragsbestätigung kann AWHelp24 insbesondere folgende Leistungen organisieren:
- Pannenhilfe für Personenkraftwagen, Nutzfahrzeuge, Lastkraftwagen, Busse, Zugmaschinen, Anhänger, Sattelanhänger und geeignete Spezialfahrzeuge beziehungsweise Sondertechnik;
- Abschlepp- und Bergungsleistungen;
- mobile Reparatur- und Diagnoseleistungen;
- Reifenservice und Reifenwechsel;
- Starthilfe;
- Kraftstofflieferung und Hilfe bei Falschbetankung;
- Werkstattvermittlung und Werkstattleistungen;
- Reparatur und Instandsetzung von Motoren und Getrieben;
- Beschaffung und Lieferung erforderlicher Ersatzteile.
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der Auftragsbestätigung. Nicht ausdrücklich bestätigte Leistungen sind nicht geschuldet.
- Autowelt organisiert die Hilfe, übernimmt jedoch keine Garantie dafür, dass zu jeder Zeit an jedem Ort ein geeigneter Servicepartner verfügbar ist, innerhalb einer bestimmten Zeit eintrifft oder eine Panne beziehungsweise ein Schaden vor Ort vollständig behoben werden kann. Verbindliche Ankunfts-, Fertigstellungs- oder Erfolgszusagen bestehen nur, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
- Eine erste Einschätzung anhand der Angaben des Kunden ersetzt keine Diagnose am Fahrzeug. Zeigt sich vor Ort ein anderer oder weitergehender Leistungsbedarf, gelten § 7 und die hierfür eingeholte Zustimmung des Kunden.
§ 4 Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
- Die Kontaktaufnahme des Kunden ist zunächst eine unverbindliche Anfrage. Autowelt oder der bezeichnete Servicepartner übermittelt dem Kunden anschließend die wesentlichen Auftragsdaten, insbesondere die Identität des Vertragspartners, dessen geschuldete Leistung, den Leistungsumfang, den Einsatzort, den festen Gesamtpreis sowie gegebenenfalls einen ausdrücklich vereinbarten Kostenkorridor.
- Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde die Auftragsdaten über die App oder in einer Nachricht in Textform bestätigt und ihm der Eingang seiner Bestätigung elektronisch bestätigt wurde. Eine ausschließlich telefonische Anfrage löst ohne nachfolgende Bestätigung in Textform keinen kostenpflichtigen Auftrag aus.
- Die Bestätigung kann insbesondere durch Rücksendung einer unterzeichneten Anfragebestätigung, durch eine eindeutige Freigabe in der App oder durch eine eindeutig zuordenbare Nachricht erfolgen. Bei Unternehmern kann Autowelt zusätzlich Unterschrift und Firmenstempel verlangen. Eine Kurzantwort oder ein Symbol gilt nur dann als Freigabe, wenn aus dem unmittelbaren Nachrichtenverlauf zweifelsfrei hervorgeht, welches Angebot einschließlich Vertragspartner, Leistung und Gesamtpreis bestätigt wird.
- Bei einem Bestellvorgang auf der Website oder in der App erhält der Kunde vor Abgabe der Bestellung die gesetzlich erforderlichen Informationen und die Möglichkeit, Eingabefehler zu erkennen und zu berichtigen. Eine zahlungspflichtige Bestellung durch einen Verbraucher muss über eine entsprechend eindeutig beschriftete Schaltfläche bestätigt werden.
- Die Auftragsbestätigung wird dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail, App-Nachricht oder herunterladbarem Dokument, zur Verfügung gestellt. Der Kunde muss diese AGB und gegebenenfalls die Widerrufsbelehrung vor seiner Bestätigung abrufen und speichern können.
- Ist eine sofortige Hilfe erforderlich, kann die Bestätigung in Textform kurz gefasst werden. Sie muss dennoch mindestens Vertragspartner, Leistung, Einsatzort, Gesamtpreis und das ausdrückliche Verlangen des Verbrauchers zum sofortigen Leistungsbeginn enthalten.
§ 5 Berechtigung des Auftraggebers und Mitwirkungspflichten
- Der Auftraggeber erklärt, Eigentümer, Halter oder sonst zur Beauftragung der Hilfeleistung berechtigt zu sein. Ein Fahrer, der nicht selbst Eigentümer oder Halter ist, muss auf Verlangen geeignete Fahrzeug- und Legitimationsdokumente vorlegen.
- Der Kunde stellt alle zur Bearbeitung erforderlichen Angaben vollständig und richtig bereit. Dazu gehören insbesondere:
- genauer und sicher erreichbarer Standort;
- Kontaktmöglichkeit und Erreichbarkeit vor Ort;
- Fahrzeugart, Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummer (VIN), Hersteller, Modell, Abmessungen und Gewicht, soweit relevant;
- Angaben zu Anhängern, Sattelanhängern, Aufliegern oder Sondertechnik;
- Beschreibung der Panne, des Schadens und bereits erkennbarer Gefahren;
- Fehlercodes, Diagnosedaten sowie Fotos oder Videos, soweit sie zur Einschätzung erforderlich sind;
- Informationen zu Ladung, Gefahrgut, Anhängern oder sonstigen Besonderheiten;
- erforderliche Fahrzeug-, Halter- und Versicherungsdokumente;
- sichere und rechtlich zulässige Zugangsmöglichkeit zum Fahrzeug.
- Der Kunde befolgt zumutbare Sicherheitsanweisungen von Autowelt, Rettungsdiensten, Behörden und Servicepartnern. Er hat sich und andere nicht zu gefährden und einen Unfall- oder Pannenort nach Möglichkeit abzusichern.
- Änderungen des Standorts, der Erreichbarkeit, des Fahrzeugzustands oder des Leistungsbedarfs sind unverzüglich mitzuteilen.
- Mehrkosten und Verzögerungen, die durch schuldhaft falsche, unvollständige oder verspätete Angaben des Kunden entstehen, können im gesetzlich zulässigen Umfang berechnet werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder geringere Mehrkosten entstanden sind.
§ 6 Auswahl und Einsatz von Servicepartnern
- Autowelt wählt Servicepartner nach Verfügbarkeit, Einsatzgebiet, Leistungsprofil und den für den Auftrag erkennbaren Anforderungen aus. Ein Anspruch auf die Beauftragung eines bestimmten Partners besteht nicht.
- Autowelt darf die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Daten an den ausgewählten Servicepartner übermitteln. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
- Bei einer Vermittlung ist der Servicepartner für die fachgerechte Ausführung, die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen sowie seine Mitarbeitenden, Fahrzeuge, Geräte und Versicherungen verantwortlich.
- Ist Autowelt Vertragspartner des Kunden, bleibt Autowelt gegenüber dem Kunden für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich, auch wenn ein Servicepartner eingesetzt wird.
§ 7 Preise und zusätzliche Leistungen
- Der Kunde erhält vor Vertragsschluss einen festen Gesamtpreis für den bestätigten Leistungsumfang. Gegenüber Verbrauchern handelt es sich um einen Bruttopreis einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern wird kenntlich gemacht, ob der Preis die Umsatzsteuer enthält.
- Der bestätigte Festpreis umfasst alle Leistungen und üblichen Nebenkosten, die in der Auftragsbestätigung genannt oder erkennbar einbezogen sind. Gesonderte Fahrt-, Nacht-, Wochenend-, Maut-, Diagnose-, Material- oder sonstige Zuschläge werden nur geschuldet, wenn sie vor Vertragsschluss im Gesamtpreis enthalten oder ausdrücklich ausgewiesen wurden.
- Zusätzliche Leistungen sind nur geschuldet, wenn sie objektiv erforderlich werden und der Kunde ihnen vor ihrer Ausführung in Textform zustimmt.
- Ein Kostenkorridor von höchstens zehn Prozent über dem bestätigten Festpreis darf nur verwendet werden, wenn der Kunde diesen Korridor in der Auftragsbestätigung ausdrücklich genehmigt hat. Innerhalb des genehmigten Korridors dürfen ausschließlich unvorhersehbare, zur ordnungsgemäßen Durchführung notwendige Leistungen ohne erneute Zustimmung ausgeführt werden. Nicht notwendige Erweiterungen und Überschreitungen des Korridors bedürfen stets einer erneuten Bestätigung.
- Ist eine Rückfrage trotz zumutbarer Versuche nicht möglich, dürfen ohne weitere Zustimmung nur Maßnahmen durchgeführt werden, die zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Personen oder erheblicher Schäden zwingend erforderlich und verhältnismäßig sind. Weitergehende gesetzliche Rechte und Pflichten bleiben unberührt.
- Vom Kunden bereitgestellte Ersatzteile oder Materialien werden nur verwendet, wenn Autowelt beziehungsweise der ausführende Servicepartner ihrer Verwendung vorab zustimmt. Eine Haftung für Mängel oder Schäden ist ausgeschlossen, soweit diese nachweislich durch ungeeignete, fehlerhafte oder falsch bezeichnete kundeneigene Teile oder Materialien verursacht wurden. Der Servicepartner darf ihre Verwendung aus technischen, rechtlichen oder sicherheitsbezogenen Gründen ablehnen.
- Ausgebaute Altteile werden nach den gesetzlichen und umweltrechtlichen Vorgaben entsorgt, sofern der Kunde nicht vor Beginn der Arbeiten ausdrücklich ihre Herausgabe verlangt und die Herausgabe rechtlich, technisch und aus Sicherheitsgründen zulässig ist. Eine Herausgabe kann von der Erstattung gesondert ausgewiesener Aufbewahrungs-, Transport- oder Entsorgungsmehrkosten abhängig gemacht werden.
§ 8 Abrechnung und Zahlung
- Rechnungssteller und Zahlungsempfänger ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und Rechnung. Die Rechnung kann je nach Vertragsgestaltung von Autowelt oder vom Servicepartner ausgestellt werden.
- Bei einer Vermittlung kann Autowelt ermächtigt sein, Zahlungen für den Servicepartner entgegenzunehmen. Eine Zahlung an die in der Auftragsbestätigung bezeichnete Zahlstelle wirkt schuldbefreiend.
- Als Zahlungsmöglichkeiten können insbesondere Banküberweisung, PayPal und über Mollie bereitgestellte Zahlungsarten angeboten werden. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung verfügbaren Zahlungsmittel.
- Grundsätzlich ist der in der Auftragsbestätigung ausgewiesene, an Autowelt zu zahlende Gesamtbetrag vor Disposition beziehungsweise Freigabe des Servicepartners vollständig im Voraus zu zahlen. Eine abweichende Zahlungsweise gilt nur, wenn sie in Textform bestätigt wurde. Verbraucher geraten spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung nur dann nach dieser Frist in Verzug, wenn sie in der Rechnung auf diese Rechtsfolge besonders hingewiesen wurden.
- Interne Provisionen oder Abrechnungen zwischen Autowelt und einem Servicepartner begründen keine zusätzliche Zahlungspflicht des Kunden, sofern sie nicht ausdrücklich als Bestandteil des vom Kunden bestätigten Gesamtpreises ausgewiesen sind.
- Eine von Autowelt gegenüber einem Servicepartner übernommene Zahlungsgarantie ist eine gesonderte Vereinbarung zwischen Autowelt und dem Servicepartner und begründet keine Rechte des Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestätigt wurde.
- Streckt Autowelt bei einer Vermittlung eine vom Kunden geschuldete Forderung des Servicepartners vor, ist der Kunde nur dann zur Erstattung an Autowelt verpflichtet, wenn die Einziehungs- oder Erstattungsgrundlage sowie die Forderungshöhe gegenüber dem Kunden transparent ausgewiesen und rechtlich wirksam vereinbart oder die Forderung wirksam an Autowelt abgetreten wurde. Eine doppelte Inanspruchnahme des Kunden ist ausgeschlossen.
§ 9 Leistungsbeginn, Einsatzzeiten und Hindernisse
- Autowelt beginnt mit der Organisation der Hilfe nach Vertragsschluss und, bei Verbrauchern, nach Vorliegen des erforderlichen ausdrücklichen Verlangens zum sofortigen Leistungsbeginn gemäß § 13.
- Mitgeteilte Ankunfts- und Bearbeitungszeiten sind Schätzungen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Verkehr, Wetter, behördliche Maßnahmen, Einsatzlage, Grenzkontrollen, Fahrzeug- oder Teileverfügbarkeit sowie andere von Autowelt oder dem Servicepartner nicht beherrschbare Umstände können zu Verzögerungen führen.
- Autowelt informiert den Kunden über erkennbare wesentliche Verzögerungen. Ist die Leistung dauerhaft nicht verfügbar, wird der Kunde unverzüglich informiert; bereits erhaltene Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden nach den gesetzlichen Vorschriften erstattet.
- Gesetzliche Rechte des Kunden bei Verzug, Unmöglichkeit oder Schlechtleistung bleiben unberührt.
§ 10 Stornierung, Abbruch und vom Kunden verursachte Leistungshindernisse
- Vor Vertragsschluss kann der Kunde seine Anfrage kostenfrei zurücknehmen.
- Nach Vertragsschluss richten sich Widerruf, Rücktritt und Kündigung eines Verbrauchers nach den gesetzlichen Vorschriften und § 13. Ein vertragliches Widerrufsrecht wird durch diese AGB weder ausgeschlossen noch eingeschränkt.
- Verlangt ein Verbraucher ausdrücklich den Leistungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist und widerruft er anschließend wirksam, kann Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen verlangt werden.
- Kann ein bestätigter Einsatz aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht oder nicht wie vereinbart durchgeführt werden, insbesondere weil der Kunde oder das Fahrzeug den Einsatzort nach der Beauftragung verlässt, wegen eines falschen Standorts, fehlender Erreichbarkeit, fehlender Berechtigung oder Dokumente, verweigerten Zugangs oder einer nicht mitgeteilten wesentlichen Änderung, dürfen die nachweislich entstandenen, erforderlichen und gesetzlich ersatzfähigen Aufwendungen des Servicepartners und von Autowelt berechnet werden. Ersparte Aufwendungen sind anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Anspruch besteht.
- Eine pauschale Storno-, Anfahrts-, Warte- oder Fehlfahrtgebühr wird nur geschuldet, wenn sie dem Kunden vor Vertragsschluss klar als Bestandteil des Angebots mitgeteilt und wirksam vereinbart wurde.
- Muss eine Leistung aus Sicherheitsgründen, aufgrund behördlicher Anordnung oder wegen einer vor Ort festgestellten objektiven Undurchführbarkeit abgebrochen werden, werden die Parteien über das weitere Vorgehen und eine gegebenenfalls angepasste Leistung abstimmen. Gesetzliche Vergütungs- und Erstattungsansprüche bleiben unberührt.
§ 11 Mängel, Beschwerden und Ansprechpartner
- Der Kunde soll erkennbare Probleme möglichst unverzüglich mitteilen, damit eine schnelle Prüfung und Abhilfe möglich ist. Gesetzliche Mängelrechte und Verjährungsfristen werden dadurch nicht verkürzt.
- Ist Autowelt Vertragspartner des Kunden, richtet der Kunde Mängelanzeigen und Ansprüche an Autowelt. Autowelt bleibt auch bei Einsatz eines Servicepartners zentraler Ansprechpartner.
- Bei einer Vermittlung ist der Servicepartner für Mängel seiner Leistung verantwortlich. Der Kunde kann Beschwerden dennoch an Autowelt übermitteln; Autowelt leitet sie an den Servicepartner weiter und unterstützt die Kommunikation, ohne dadurch eine eigene Einstandspflicht für die Partnerleistung zu übernehmen.
- Schäden am Fahrzeug oder an sonstigen Sachen sollen vor Ort dokumentiert und unverzüglich dem jeweils verantwortlichen Vertragspartner gemeldet werden. Soweit möglich sind Fotos, Einsatzbelege und eine Beschreibung des Hergangs beizufügen.
- Vor der Ausführung erhält der Kunde eine Anfrage- oder Auftragsbestätigung zur Freigabe. Nach Abschluss kann der Kunde eine Dokumentation der ausgeführten Arbeiten beziehungsweise einen Leistungs- oder Einsatznachweis verlangen. Die Bestätigung der tatsächlichen Durchführung stellt keinen Verzicht auf gesetzliche Mängel- oder Schadensersatzrechte dar.
§ 12 Haftung
- Autowelt haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Bei einer Vermittlung haftet Autowelt nicht für die fachliche Ausführung der selbstständigen Leistung des Servicepartners. Autowelt haftet jedoch nach den vorstehenden Regeln für eigene Pflichtverletzungen bei Auswahl, Vermittlung und Koordination.
- Die Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen von Autowelt.
- Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften und weitergehende Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
§ 13 Verbraucher, Widerrufsrecht und sofortiger Leistungsbeginn
- Verbraucher erhalten vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung, soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Die Widerrufsbelehrung ist nicht Bestandteil einer bloßen telefonischen Erläuterung, sondern wird auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt.
- Da Pannen- und Notfallhilfe regelmäßig sofort benötigt wird, muss der Verbraucher vor Leistungsbeginn ausdrücklich erklären:
„Ich verlange ausdrücklich, dass mit der beauftragten Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer mein Widerrufsrecht verliere, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Bei einem Widerruf vor vollständiger Leistungserbringung kann ich unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung schulden.“
- Die Erklärung nach Absatz 2 muss in der App, auf der Website oder in einer Nachricht aktiv abgegeben und dokumentiert werden. Eine vorangekreuzte Checkbox oder die bloße Kenntnisnahme dieser AGB genügt nicht.
- Bei einem vom Verbraucher ausdrücklich angeforderten Besuch zur Durchführung dringender Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten gelten die gesetzlichen Besonderheiten. Diese erfassen nicht ohne Weiteres zusätzliche, nicht ausdrücklich verlangte Leistungen oder nicht zwingend erforderliche Waren.
- Bei einer Vermittlung stellt der Servicepartner die für seinen Vertrag erforderliche Widerrufsbelehrung bereit. Autowelt sorgt im Vermittlungsprozess dafür, dass der Kunde diese Informationen vor seiner Bestätigung erhält.
§ 14 Datenschutz
- Autowelt verarbeitet personenbezogene Daten zur Bearbeitung, Vermittlung, Koordination, Durchführung und Abrechnung des Auftrags sowie zur Kommunikation mit dem Kunden und Servicepartner.
- Die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Daten dürfen an den ausgewählten Servicepartner, Zahlungsdienstleister und sonstige erforderliche Empfänger übermittelt werden. Rechtsgrundlagen, Empfänger, Drittlandübermittlungen und Speicherdauern ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung.
- Eine Aufzeichnung von Telefongesprächen findet nicht statt.
- Fehlercodes, Diagnosedaten, Fotos und Videos dürfen verarbeitet und an den ausführenden Servicepartner übermittelt werden, soweit dies zur Einschätzung, Durchführung, Dokumentation oder Beweissicherung des konkreten Auftrags erforderlich ist.
- Eine Nutzung von Fotos oder Videos für Website, soziale Medien, Werbung oder Referenzen erfolgt nur aufgrund einer gesonderten, freiwilligen Zustimmung des Kunden und, soweit erforderlich, des Servicepartners. Vor einer Veröffentlichung werden Kennzeichen, Firmenaufschriften, Gesichter und sonstige identifizierende Merkmale unkenntlich gemacht. Einzelheiten, insbesondere Widerruf und Speicherdauer, sind in der Datenschutzerklärung und der gesonderten Einwilligung zu regeln.
§ 15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Vertragssprache
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur, soweit sie dem Verbraucher nicht den Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzieht, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Zwingende unionsrechtliche und nationale Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen internationalen und örtlichen Gerichtsstände. Eine Klage gegen einen Verbraucher wird nur an einem gesetzlich zulässigen Gerichtsstand erhoben.
- Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Autowelt Gerichtsstand.
- Die bei Vertragsschluss angebotenen Vertragssprachen werden dem Kunden vor Abgabe seiner Bestellung mitgeteilt. Bei Übersetzungen ist die deutsche Fassung Auslegungsgrundlage, soweit zwingendes Verbraucherrecht und das Transparenzgebot dem nicht entgegenstehen.
§ 16 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen eines Auftrags sollen in Textform dokumentiert werden. Individuelle Abreden bleiben unabhängig von ihrer Form vorrangig.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
Anlage: Widerrufsbelehrung für Verträge mit Autowelt
Hinweis: Diese Anlage gilt nur, wenn Autowelt selbst Vertragspartner des Verbrauchers ist und ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Ist ein Servicepartner Vertragspartner, muss dessen Widerrufsbelehrung verwendet werden.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Autowelt GmbH
Industriestraße 1
97618 Niederlauer
Deutschland
Telefon: +49 9771 90 64 5 64
E-Mail: autowelt12@t-online.de
mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel eines mit der Post versandten Briefes oder einer E-Mail, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für Wertersatz erfüllt sind.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden:
An Autowelt GmbH, Industriestraße 1, 97618 Niederlauer, Deutschland, E-Mail: autowelt12@t-online.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bestellt am:
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Datum:
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Stand: 10.08.2026