E-Zigarette mit Display = 150 Euro Bußgeld in Deutschland: Gericht stellt E-Zigarette dem Handy am Steuer gleich
Die Nutzung einer E-Zigarette mit Touchdisplay während der Fahrt wird nun genauso streng bestraft wie das Telefonieren am Steuer. So urteilte das Oberlandesgericht Köln in einem Berufungsverfahren eines Fahrers, der zu 150 Euro verurteilt worden war.
Der Präzedenzfall:
Ein Fahrer wurde für die Bedienung eines Touchscreens während der Fahrt belangt. Vor Gericht argumentierte er erfolglos, es handele sich nicht um ein Handy, sondern um eine E-Zigarette, mit der er die Leistung regulierte. Das Gericht entschied, dass das Verbot nicht vom Gerätetyp, sondern von der Ablenkung durch die Bildschirmnutzung abhängt.
Die Kernaussage des Urteils:
Jede Interaktion mit einem Touchdisplay – selbst für Hilfsfunktionen – stellt ein gleichwertiges Sicherheitsrisiko wie die Smartphone-Nutzung dar.
Konsequenzen für Fahrer:
· Bußgeld: 150 Euro
· Punkt in Flensburg: 1 Punkt
Wichtiger Hinweis:
Das Rauchen herkömmlicher Zigaretten oder einfacher E-Zigaretten (ohne Display) ist bisher nicht explizit verboten. AWhelp24 rät dennoch grundsätzlich vom Rauchen am Steuer ab, da es ablenkt – in vielen EU-Ländern ist dies bereits untersagt.