Die Informationsabteilung von AWHelp24 macht Fluggesellschaften und Fahrer weiterhin mit den neuen Regeln gemäß dem am 20. August 2020 in Kraft getretenen Mobilitätspaket vertraut. 7. Rückkehr des Fahrers in das Land, in dem sich das Betriebszentrum des Unternehmens befindet. Das Mobilitätspaket verpflichtet den Beförderer, die Arbeit der Fahrer so zu organisieren, dass sie die Möglichkeit haben, für angemessene Ruhezeiten zum Betriebszentrum (Basis) zurückzukehren. Während dieser Zeit müssen sie mindestens eine reguläre wöchentliche Ruhezeit oder eine wöchentliche Ruhezeit von mehr als 45 Stunden nutzen, was eine Entschädigung für die reduzierte wöchentliche Ruhezeit darstellt. Es ist wichtig, dass Transportunternehmen ihre Arbeit so organisieren, dass sie nicht zu viel Zeit von zu Hause weg verbringen und lange Ruhezeiten in der Gemeinde nutzen können. Daher sollten die Fahrer die Freiheit haben, zu entscheiden, wo sie ihre Ruhezeit verbringen - zu Hause oder im Büro des Unternehmens. Diese Maßnahmen müssen in Form von Fahrtenschreiberaufzeichnungen, Arbeitsplänen des Fahrers oder anderen Dokumenten dokumentiert werden. Sie müssen im Büro des Transportunternehmens erhältlich sein und auf Anfrage der Aufsichtsbehörden zur Verfügung gestellt werden. 8. Verlängerung der Fahrzeit des Fahrzeugs. Der Fahrer kann die tägliche oder wöchentliche Fahrzeit um maximal eine Stunde überschreiten, um zur Basis oder zum Wohnort zu fahren und die wöchentliche reguläre oder verkürzte Ruhezeit zu nutzen. Vorausgesetzt ist jedoch, dass die zusätzliche Stunde keine Gefahr für den Verkehr darstellt. Der Fahrer hat auch die Möglichkeit, die Fahrzeit um zwei Stunden zu verlängern, sofern er unmittelbar vor Beginn der zusätzlichen Arbeitszeit eine 30-minütige Pause einlegt. Die Gründe für die verlängerte Arbeitszeit werden sofort nach Ankunft am Zielort manuell auf der Fahrtenschreiber-CD, dem Ausdruck oder dem Arbeitsplan festgehalten. 9. Kabotage. Das Mobilitätspaket führt Änderungen der aktuellen Kabotagevorschriften ein. Derzeit sind drei Kabotageoperationen im Ausland innerhalb von sieben Tagen zulässig. ABER! Ab März 2022 kann die Fluggesellschaft innerhalb von sieben Kalendertagen maximal drei Kabotagen durchführen. Der Fahrer kann jedoch die nächste Kabotage im selben Land erst durchführen, wenn seit der letzten Fahrt mindestens vier Tage vergangen sind. Dies bedeutet, dass das Fahrzeug innerhalb von 4 Tagen nach Durchführung der Kabotage eingefroren wird (daher wird z. B. in Deutschland der Begriff "Abkühlen" verwendet).
Das Material wurde auf Basis eines Artikels aus der Ressource trans.info erstellt. Wenn Sie Beratung in Ihrer Muttersprache, einen Abschleppwagen rund um die Uhr, eine komplexe Reparatur eines Lastwagens, einen Reifenmontagedienst vor Ort oder einfach nur Klärung von Missverständnissen mit Straßendiensten in Deutschland benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Hotline-Betreiber