Im Jahr 2026 wendet Deutschland weiterhin ein duales Sanktionssystem an, bei dem sowohl der Fahrer als auch das Transportunternehmen zur Verantwortung gezogen werden. Der Kontrollschwerpunkt liegt auf der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten, der Funktion des Fahrtenschreibers und der Ladungssicherheit.
Wesentliche Änderungen und Sanktionen:
· Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten: Eine Überschreitung der zulässigen Lenkzeit um mehr als 2 Stunden kann für den Fahrer ein Bußgeld von 60 € und für das Unternehmen 180 € für jede weitere angefangene 30-Minuten-Periode nach sich ziehen. Das Fehlen einer obligatorischen kurzen Pause kann den Beförderer bis zu 180 € kosten.
· Umgang mit dem Fahrtenschreiber: Das Fehlen einer rechtmäßigen Datenauslesung ist eine der teuersten Ordnungswidrigkeiten. Das Bußgeld für den Fahrer beträgt 250 €, für das Unternehmen kann es bis zu 750 € erreichen. Jegliche Manipulation am Gerät wird als Straftat eingestuft.
· Überladung: Ein Überschreiten der zulässigen Gesamtmasse um mehr als 20 % führt zu einem Bußgeld von 425 € und 1 Punkt in Flensburg für den Fahrer sowie einer Sanktion von bis zu 850 € für den Arbeitgeber.
· Handy-Nutzung am Steuer: Die Sanktion ist festgelegt auf 150 € und 1 Punkt im Fahreignungsregister.
Besonderheiten der Kontrollen: Die Polizei setzt aktiv mobile Kontrollgruppen mit tragbaren Waagen und Fahrtenschreiber-Lesegeräten ein. In Bundesländern wie Bayern und Nordrhein-Westfalen gibt es zielgerichtete Überwachungsprogramme auf Autobahnen, die eine Erfassung von Verstößen praktisch in Echtzeit ermöglichen. Für ausländische Transportunternehmen ist es entscheidend zu beachten, dass in Deutschland eine Blutalkoholgrenze von 0,5 Promille für Lkw-Fahrer gilt.